Viele Unternehmen aus MV stehen angesichts der Ausbreitung des Corona-Virus vor großen Herausforderungen. Rückläufige Umsätze, beeinträchtigte Lieferketten und Personalengpässe sind nur einige Auswirkungen dieser Krise. Zur Stabilisierung der Wirtschaft in MV benötigen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) liquiditätsstärkende Maßnahmen.
Um den Hausbanken die Finanzierung dieser Unternehmen zu erleichtern, haben die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern und Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen dieser Initiative ihre Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet. Damit soll gewährleistet werden, dass den Unternehmen in MV ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibt. Notwendige Voraussetzung dafür ist auch eine ausreichende Eigenkapitalbasis der KMUs. Dies kann im Rahmen der Finanzierungsinitiative durch die Beisteuerung einer möglichen stillen Beteiligung sichergestellt werden.
Den Hausbanken und Unternehmen in MV stehen hierzu Michael Meis (Leiter Kundenbetreuung Markt) und Katja Siemoneit als erste Ansprechpartner zur Verfügung. Sie vertreten in dieser Funktion die Finanzierungsangebote der beiden Förderinstitute. Ein Vorhaben wird zentral durch einen Ansprechpartner geprüft und die Bürgschaftsbank oder Beteiligungsgesellschaft eingeschaltet, um eine optimale Finanzierung mit den Angeboten der Förderinstitute zu strukturieren. Die Hausbanken der Unternehmen sollten sich i.d.R. ebenfalls an der Finanzierung beteiligen.
Das Angebot zielt in erster Linie auf kleine und mittlere Unternehmen ab, die ein etabliertes Geschäftsmodell haben und ausreichend Perspektiven aufweisen, jedoch z.B. auf Grund von temporären Umsatzrückgängen im Zuge der Corona-Krise einen erhöhten Liquiditätsbedarf aufweisen.
Antragstellung:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Etabliertes Geschäftsmodell mit ausreichend Perspektiven
- Keine Negativmerkmale (z.B. Zwangsvollstreckung, Mahnbescheide, keineInsolvenztatbestände etc.)
- Nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit auf Basis 31.12.2019
Finanzierungsgrenzen:
- bis zu 3.125 TEUR zu verbürgendes Kreditvolumen (Verbürgungsgrad von 80%)
- bis zu 625 TEUR zu verbürgendes Kreditvolumen kann die Antragsprüfungim Expressverfahren erfolgen (Entscheidung innerhalb von drei Bankarbeitstagen)
- bis zu 1.000 TEUR Beteiligungskapital
Antragstellung
Hausbanken und Unternehmen stellen ihre Anfrage vorab per E-Mail an die Ansprechpartner:
Herr Michael Meis
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
michael.meis@bbm-v.de
Tel.: 0385/39 555 0
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Frau Katja Siemoneit
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern
katja.siemoneit@bbm-v.de
Tel.: 0385/39 555 0
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Erforderliche (Mindest-) Unterlagen
- Beschreibung des Finanzierungsbedarfs und des Geschäftsmodells des Unternehmens-
- Wirtschaftliche Verhältnisse
- Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre
- Selbstauskunft und ggf. Schufa-Auskunft der Gesellschafter bei persönlicherHaftung
- Aktuelle Zwischenzahlen/BWA (nicht älter als 3 Monate)
- Planzahlen (Rentabilität mind. 2020 und zwei weitere Jahre/monatliche Liquiditätfür 2020 und ein weiteres Jahr)
- Kapitaldienstfähigkeit/Berechnung
- Aktueller Kreditbeschluss der Hausbank (inkl. Kredit- und Sicherheitenaufstellung/-bewertung sowie Ratinginformationen)
- Unterlagen zu Gesellschaftsverhältnissen (z.B. Organigramm)
Befristung
Die MV-Finanzierungsinitiative ist zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Beratung für Unternehmen
Wenn Unternehmen Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung beantragen Arbeitgeber über die Arbeitsagentur (Tel: 0800 45555 20).