Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:
- Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen
- Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife
- Markteinführung
- Schaffung der Produktionsvoraussetzungen
- Produktionsaufnahme
Reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ebenso ausgeschlossen wie Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen.
Mindestens 50.000 EUR
Höchstens 1 Mio. EUR
Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100%.
Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
weitere 0,5% bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Für Markteinführungsvorhaben:
Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 9,25% und 10,25% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag,
Zwischen 1,25% und 2,25% p. a. Gewinnbeteiligung ab dem dritten Jahr, bezogen auf den Beteiligungsbetrag,
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben:
Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 9,5% und 10,5% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag,
1,25% und 2,5% p. a. ab dem fünften Jahr, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben.