Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU
- Mittlere Unternehmen
Mitarbeiter bis 249 und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro.
- Kleine Unternehmen
bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
- Kleinstunternehmen
bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert)
Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
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Empfängerkreis: |
Kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks (nach KMU-Definition) mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. |
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Verwendungszweck: |
Die Beteiligungen sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Handwerksunternehmen dienen.
Damit können Beteiligungen zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen und Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit Kooperationen eingegangen werden.
Existenzgründungen, Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen. |
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Beteiligungshöhe: |
Mindestens EUR 25.000,- Höchstens EUR 150.000,- pro Handwerksbetrieb
Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Eine Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH ist unter Berücksichtigung der Programmhöchstgrenzen und der Beihilfeintensitäten bis zu maximal zwei Drittel des Gesamtvorhabens möglich. |
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Laufzeit/Rückzahlung: |
Die Beteiligung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert. |
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Beteiligungsentgelt und Kosten: |
0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
7,5% p. a. Festentgelt (einschließlich Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag 1,5% p. a. Gewinnbeteiligung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben. |
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Bonitätsanforderungen: |
Das nicht refinanzierte Haftkapital im Unternehmen darf 10% nicht unterschreiten. Der Eigenbeitrag des Unternehmens/Eigentümers am Vorhaben sollte mind. 10% betragen. Die Einjahresausfallwahrscheinlichkeit darf 2,5% nicht überschreiten. |
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Antragstellung: |
Die Beteiligung kann zunächst formlos beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt. |
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Begleitende Beratung: |
Bestandteil des Programms ist eine 12-monatige unterstützende Beratung, die helfen soll, die Ziele aus dem Geschäftsplan zu verwirklichen und somit Risiken zu begrenzen. Die Beratung erfolgt durch einen Betriebsberater der Handwerkskammer und ist kostenfrei. Die Kondition setzt die Beratung durch die Handwerkskammer voraus. Bei Nichtinanspruchnahme oder Abbruch der Beratung gelten die bonitätsabhängigen Konditionen im Programm MBMV classic. |
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