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Verwendungszweck:
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Finanzierung von Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie MBO und MBI (Betriebsübernahme).
Dieses können sein:
· Erwerb von Grund und Boden
· Bauliche und maschinelle Investitionen
· Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung
· Finanzierung von Warenbeständen
Für ein erstes Warenlager und eine Waren- lageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.
Reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ebenso ausgeschlossen wie Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen.
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Beteiligungshöhe:
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Mindestens EUR 50.000,-
Höchstens EUR 1.000.000,-
Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100%.
Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
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Beteiligungsentgelt
und Kosten:
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Mindestens EUR 50.000,-
Höchstens EUR 1.000.000,-
0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
Weitere 0,5% bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 7% und 9% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungs- betrag;
Zwischen 1,5% und 3% p. a. Gewinnbeteiligung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag.
Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben.
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