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Empfängerkreis: |
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer (nach KMU-Definition) mit Invesitionsort in Mecklenburg-Vorpommern. |
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Verwendungszweck: |
Finanzierung von Aufwendungen und Investitionen im Rahmen konkreter Kooperationsvorhaben wie:
- Maschinelle Investitionen
- Anschaffung von Geräten, Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Finanzierung von Warenbeständen
- Investitionen in Technologietransfer (Erwerb von Patenten, Lizenzen, Know-how in Form von nicht patentiertem technischen Wissen)
- Lohnkosten für max. 2 Jahre, für die im Rahmen der Kooperation neu geschaffenen Arbeitsplätze (5 Jahre Bindungsfrist)
- Existenzgründungen, Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen sind ausgeschlossen
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Beteiligungshöhe: |
Mindestens EUR 50.000,- Höchstens EUR 1.000.000,- Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein. Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100%. Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich. |
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Laufzeit/Rückzahlung: |
Die Laufzeit beträgt max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert. |
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Beteiligungsentgelt und Kosten: |
0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag; weitere 0,5% bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 7,5% und 9,5% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag. Zwischen 1,5% und 3% p. a. Gewinnbeteiligung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben. |
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Antragstellung: |
Die Beteiligung kann zunächst formlos beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt. |
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