Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

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Beteiligungskapital
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Empfängerkreis: Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Existenzgründer (nach KMU-Definition) mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Verwendungszweck: Mitfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln bei:
  • Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen
  • Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife
  • Markteinführung
  • Schaffung der Produktionsvoraussetzungen
  • Produktionsaufnahme
Reine Betriebsmittelfinanzierungen sind ebenso ausgeschlossen wie Umschuldungen, Sanierungen oder Konsolidierungen.
Beteiligungshöhe: Mindestens EUR 50.000,-
Höchstens EUR 750.000,- für Markteinführungsvorhaben
Höchstens EUR 250.000,- für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Typisch stille Beteiligung; die Auszahlung erfolgt zu 100%.
Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Laufzeit/Rückzahlung: Die Laufzeit beträgt max. 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Beteiligungsentgelt
und Kosten:
0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
weitere 0,5% bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag

Für Markteinführungsvorhaben
Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 9,25% und 10,25% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag,
Zwischen 1,25% und 2,25% p. a. ab dem dritten Jahr, bezogen auf den Beteiligungsbetrag,

Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 9,5% und 10,5% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag,
1,25% und 2,5% p. a. ab dem fünften Jahr, bezogen auf den Beteiligungsbetrag

Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben.

Antragstellung: Die Beteiligung kann zunächst formlos beantragt werden. Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.
 
 
Ansprechpartner

 

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