Beteiligungsentgelt und Kosten: |
0,5% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag; weitere 0,5% bei positiver Entscheidung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Für Markteinführungsvorhaben Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 9,25% und 10,25% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag, Zwischen 1,25% und 2,25% p. a. ab dem dritten Jahr, bezogen auf den Beteiligungsbetrag,
Für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Bonitäts-/risikoabhängig zwischen 9,5% und 10,5% p. a. Festentgelt (einschl. Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag, 1,25% und 2,5% p. a. ab dem fünften Jahr, bezogen auf den Beteiligungsbetrag
Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben. |