Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU
- Mittlere Unternehmen
Mitarbeiter bis 249 und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro.
- Kleine Unternehmen
bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
- Kleinstunternehmen
bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert)
Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
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| Empfängerkreis: |
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio p. a. oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg – Vorpommern. |
| Verwendungszweck: |
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebs- mitteln und Avalen verbürgt werden. Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen. |
| Bürgschaftshöhe: |
Mindestens EUR 25.000,- Höchstens EUR 1.500.000,- pro Unternehmen, entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von TEUR 1.875 |
| Laufzeit: |
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden. |
Bürgschaftsentgelt und Kosten: |
1,25 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei positiver Entscheidung 1 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag |
| Antragstellung: |
Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklen- burg–Vorpommern GmbH. |
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