Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

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Bürgschaft classic
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Empfängerkreis:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio p. a. oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten sowie Angehörige Freier Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg – Vorpommern.

Verwendungszweck:

Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebs- mitteln und Avalen verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.

Bürgschaftshöhe: Mindestens EUR 25.000,-
Höchstens EUR 1.500.000,- pro Unternehmen,
entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von TEUR 1.875
Laufzeit:

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bürgschaftsentgelt
und Kosten:

1,25 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei positiver Entscheidung
1 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklen- burg–Vorpommern GmbH.

 
 
 
 
Ansprechpartner
Bürgschaftsbank MV GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV mbH