Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

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Bürgschaft ohne Bank
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Empfängerkreis:

Existenzgründer, Freiberufler und Unter- nehmen in den ersten fünf Jahren, die noch nicht über eine Unternehmens- finanzierung verfügen.

Verwendungszweck:

Die verbürgten Kredite sollen der Betriebs- gründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Waren- beständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden.
Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen.

Bürgschaftshöhe:

Mindestens EUR 25.000,-
Höchstens EUR 160.000,- pro Unternehmen,

entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von TEUR 200

Laufzeit:

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten.
Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bürgschaftsentgelt
und Kosten:

1,25 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei Antragstellung
1 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklen- burg–Vorpommern GmbH.

 

 
 
Ansprechpartner
Bürgschaftsbank MV GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV mbH