Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU
- Mittlere Unternehmen
Mitarbeiter bis 249 und Umsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro.
- Kleine Unternehmen
bis 49 Beschäftigte, Umsatz bis 10 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 10 Mio. Euro
- Kleinstunternehmen
bis 9 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 2 Mio. Euro (beide finanziellen Schwellenwerte waren hier bisher nicht definiert)
Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
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| Empfängerkreis: |
Existenzgründer, Freiberufler und Unter- nehmen in den ersten fünf Jahren, die noch nicht über eine Unternehmens- finanzierung verfügen. |
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Verwendungszweck: |
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebs- gründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen. Damit können Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Waren- beständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen verbürgt werden. Umschuldungen sowie die Verbürgung von Sanierungskrediten sind ausgeschlossen. |
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Bürgschaftshöhe: |
Mindestens EUR 25.000,- Höchstens EUR 160.000,- pro Unternehmen,
entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von TEUR 200 |
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Laufzeit: |
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden. |
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Bürgschaftsentgelt und Kosten: |
1,25 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei Antragstellung 1 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag |
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Antragstellung: |
Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklen- burg–Vorpommern GmbH. |
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