Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

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Empfängerkreis:

Nachfolger (MBO/MBI) mit den erforderlichen fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die in einem zielgerichteten Vorbereitungsprozess erworben wurden.
Kleine und mittlere Unternehmen (nach KMU-Definition) mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Verwendungszweck:

Die Beteiligungen sollen insbesondere der Sicherung bestehender Unternehmen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Zuge einer Unternehmensnachfolge dienen.
Damit können Beteiligungen zur Finanzierung des Unternehmenskaufpreises oder zum Kauf von Anlage- vermögen im Rahmen eines Asset deals eingesetzt werden. Weiterhin können Beteiligungen für Investitionen die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehen (Beseitigung Investitionsstau) herausgelegt werden. Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten des zu erwerbenden Unternehmens sind ausgeschlossen.

Beteiligungshöhe:

Mindestens EUR 25.000,-
Höchstens EUR 150.000,-
Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.

Die wirtschaftliche und rechtliche Selbständigkeit des Unternehmens bleibt gewahrt. Die Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist möglich.
Eine Kombination mit einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH ist unter Berücksichtigung der Programmhöchstgrenzen und der Beihilfeintensitäten bis zu maximal zwei Drittel des Gesamtvorhabens möglich.

Laufzeit/Rückzahlung:

Die Beteiligung hat grundsätzlich eine Laufzeit von 10 Jahren.
Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Beteiligungsentgelt und Kosten:

0,75% einmalige Gebühr bei Antragstellung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag;
7,75% p. a. Festentgelt (einschließlich Garantieprovision), bezogen auf den Beteiligungsbetrag
1,5% p. a. Gewinnbeteiligung, bezogen auf den Beteiligungsbetrag

Bei Auszahlung der Beteiligung wird weiterhin einmalig eine Gebühr von 1% für den Sonderhaftungsfonds für Beteiligungsgarantien erhoben.

Bonitätsanforderungen:

Der Eigenbeitrag des/der Käufer/s an der Kaufpreis- finanzierung sollte mind. 10% betragen.

Antragstellung:

Die Beteiligung kann zunächst formlos beantragt werden.
Die für eine detaillierte Prüfung erforderlichen Angaben und Unterlagen sind im Antragsvordruck aufgeführt.

Begleitende Beratung:

Bestandteil des Programms ist in der Regel eine 12 – monatige unterstützende Begleitung, die helfen soll, unternehmenspezifische Problemstellungen zu lösen und die Ziele aus dem Businessplan zu verwirklichen und somit Risiken zu reduzieren.
Die Begleitung erfolgt durch einen bei der Koordinierungsstelle Unternehmensnachfolge M-V gelisteten Berater. Dessen Leistung kann bis zu 75% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Die Entgeltkonditionen setzt die Begleitung durch die Koordinierungsstelle voraus.
Bei Nichtinanspruchnahme oder Abbruch der Beratung gelten die Konditionen der MBMV im Programm classic.

 
 
Ansprechpartner

 

Bürgschaftsbank MV GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV mbH