Seit dem 1. Januar 2005 genutzte KMU-Definition der EU

Verbundenheitskriterium:
Für alle KMU gilt zudem, dass sie nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.

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Empfängerkreis:

Nachfolger (MBO/MBI) mit den erforderlichen fachlichen und per- sönlichen Voraussetzungen, die in einem zielgerichteten Vorbereitungs- prozess erworben wurden.
Kleine und mittlere Unternehmen bis zu einem Umsatz von EUR 50 Mio. p. a. oder EUR 43 Mio. Bilanzsumme und bis zu 249 Beschäftigten mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Verwendungszweck:

Die verbürgten Kredite sollen ins- besondere der Sicherung bestehender Unternehmen und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Zuge einer Unternehmensnachfolge dienen.
Damit können Kredite zur Finanzierung des Unternehmenskaufpreises oder zum Kauf von Anlagevermögen im Rahmen eines Asset deals verbürgt werden. Weiterhin können Kredite für Investitionen und Warenbeständen die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unternehmenserwerb stehen (Beseitigung Investitionsstau) verbürgt werden. Betriebsmittel- und Avalkredite sowie Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten des zu erwerbenden Unternehmens sind ausgeschlossen.

Kombination:

Eine Kombination mit einer stillen Beteiligung der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH ist unter Berück- sichtigung der Programmhöchstgrenzen und der Beihilfeintensitäten bis zu maximal zwei Drittel des Gesamtvor- habens möglich.

Bürgschaftshöhe:

Mindestens EUR 25.000,-
Höchstens EUR 100.000,- pro Unternehmen,
entspricht bei einem maximalen Verbürgungsgrad von 80% einem Kreditbetrag von TEUR 125

Laufzeit:

Die Laufzeit der Ausfallbürgschaft darf 15 Jahre, bei Finanzierung von baulichen Maßnahmen 23 Jahre, nicht überschreiten. Bei zu verbürgenden Programmkrediten der öffentlichen Hand mit längerer Laufzeit kann davon abgewichen werden.

Bonitätsanforderungen:

Der Eigenbeitrag des Unternehmens/ Käufers am Vorhaben sollte mind. 10% betragen. Das Rating der Bürgschafts- bank darf die Ratingklasse 6 nicht überschreiten.

Bürgschaftsentgelt
und Kosten:

0,75 % Bearbeitungsgebühr auf die beantragte Kredithöhe, fällig bei positiver Entscheidung.
0,75 % p. a. Avalprovision auf den valutierenden Kreditbetrag

Antragstellung:

Die Antragstellung erfolgt formge- bunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg–Vorpommern GmbH. 

Begleitende Beratung:

Bestandteil des Programms ist in der Regel eine 12 - monatige unterstützende Begleitung, die helfen soll, spezifische Problemstellungen zu lösen und die Ziele aus dem Businessplan zu verwirklichen und somit Risiken zu reduzieren. Die Begleitung erfolgt durch einen bei der Koordinierungsstelle Unternehmens-nachfolge M-V gelisteten Berater. Dessen Leistung kann bis zu 75% aus öffentlichen Mitteln gefördert werden. Die Konditionen setzten die Begleitung durch die Koordinierungsstelle voraus. Bei Nichtinanspruchnahme oder Abbruch der Beratung gelten die die Kondition im Programm classic.

 
 
Ansprechpartner
Bürgschaftsbank MV GmbH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft MV mbH